Analysen (Tab-Liste)
Hilfe zur Tablistensteuerung: Über die Tablistensteuerung kann die Sichtbarkeit der jeweiligen Tabinhalte umgeschaltet werden, welche sich unterhalb der Tablistensteuerung befinden.
Episode (Inhalt)
- Titel
- «Abstimmungs-Arena» zu den Mietrechtsreferenden
- Lead
- Am 24. November stimmt die Schweiz gleich über zwei Änderungen beim Mietrecht ab: Die Untermiete soll strenger geregelt werden und Kündigungen wegen Eigenbedarf würden erleichtert. Das führe zu mehr Rechtssicherheit, betont das Ja-Lager. Die Gegenseite warnt vor einer Schwächung des Mieterschutzes.
- Publikationsdatum
- 08.11.2024 21:30
Transkript (Inhalt)
-
Weiter auseinander könntendie Meinungen nicht sein
-
bei den beiden Mietrechtsvorlagen.
-
Geht es darum,Missbrauch zu bekämpfen,
-
darum, den Profit derImmobilienwirtschaft zu maximieren
-
oder stimmt beides nicht?
-
Wir müssen darüber reden.Das ist die "Abstimmungsarena".
-
Mit Live-Untertiteln von SWISS TXT
-
Heute in der "Abstimmungsarena"zu den Mietrechtsreferenden:
-
Brigitte Häberli-Koller,Ständerätin Die Mitte. Sie sagt:
-
"Mit den Anpassungen im Mietrechtschaffen wir Klarheit
-
und Rechtssicherheitfür beide Seiten.
-
"Zudem werden Missbräuche beider Untermiete gezielt bekämpft."
-
Jacqueline Badran,Vizepräsidentin SP, sagt:
-
"Die Mieterinnen und Mieter
-
sind schon heutedie Milchkühe der Nation."
-
"Mit den geplantenGesetzesänderungen
-
wird es noch schlimmer."
-
Olivier Feller,Nationalrat FDP, sagt:
-
"Die Rechte der Mieterinnenund Mieter werden nicht geschwächt."
-
"Die Revisionbringt gezielte Verbesserungen -
-
z.B. mehr Fairnessbeim Eigenbedarf."
-
Michael Töngi, Nationalrat Grüne,sagt:
-
"Der dringende Eigenbedarf
-
funktioniertwie eine Turbo-Kündigung."
-
"Mit der Revisionwürde es noch einfacher,
-
Mieterinnen und Mieteraus einer Wohnung zu werfen."
-
"Dagegen wehre ich mich."
-
Ausserdem für die Vorlagen: BarbaraSteinemann, Nationalrätin SVP.
-
Und gegen die Vorlagen:Sarah Brutschin,
-
Vorstandsmitglied Mieterinnen-und Mieterverband.
-
Die "Abstimmungsarena",moderiert von Sandro Brotz.
-
Guten Abend, herzlich willkommenund vielen Dank.
-
Herzlich willkommen,liebe Zuschauerinnen und Zuschauer,
-
willkommen Sie zu Hause,in der Runde und im Publikum.
-
Wir haben u.a. den Verein Jugendund Politik Deutsch-Fribourg,
-
die Kanti Zofingen unddie Wirtschaftsschule Thun hier.
-
Wir sprechen heute Abendüber zwei Abstimmungsvorlagen,
-
weil sie eng zusammenhängen.
-
Es geht ums Mietrecht.
-
Erstens um die Untermiete
-
und zweitens um die Kündigungwegen Eigenbedarf.
-
Wir messen die Redezeiten.Das kennen Sie bereits.
-
Ja in Blau steht für die Seite,
-
die die beiden Mietrechtsvorlagenunterstützt.
-
Nein und damit in rot steht für dieSeite, die die Vorlagen ablehnen.
-
Der zuständige Bundesrat undWirtschaftsminister Guy Parmelin
-
ist für diese Sendungnicht verfügbar.
-
Nicht, weil er sich drückt,sondern weil er sagt,
-
das sei ein Projekt des Parlaments.
-
Er möchte niemandem ausdem Parlament einen Platz wegnehmen.
-
Sie werden trotzdemzwei kurze 1:1 erleben.
-
Lassen Sie sich überraschen mit wem.
-
In den ersten Minutenmöchte ich spüren,
-
ob es insgesamt um einen Gross-angriff auf den Mieterschutz geht
-
oder ob es um faire Regelnfür alle geht.
-
Brigitte Häberli-Koller, Ständerätinder Mitte aus dem schönen Thurgau
-
und Vizepräsidentindes Hauseigentümerverbandes.
-
Sie müssen noch nicht im Detailauf die beiden Vorlagen eingehen.
-
Bleiben Sie bei der grossen Linie.
-
Werden mit den beiden Vorlagen dieRechte der Mieterinnen und Mieter
-
gestärkt oder geschwächt?
-
Die beiden Vorlagenbringen v.a. Klarheit.
-
Sie bringen Sicherheit.Wir sprechen noch darüber.
-
Es brauchteine schriftliche Vereinbarung.
-
Es sind zwei relativkleinere Ergänzungen,
-
die eingeführt werdenim entsprechenden Gesetz.
-
Einerseits stärkt es dieVerhältnisse bei der Untermiete
-
vom Mieter und dem Vermieter.
-
Es gibt klare Abmachungen,die man heute schon trifft.
-
In Zukunftwerden sie aber schriftlich sein,
-
wenn wir am 24. Novemberein Ja erreichen.
-
Beide Vorlagenbringen Rechtssicherheit.
-
Beim Eigenbedarfgibt es eine neue Formulierung.
-
Man sagt, aus dringendem -und das sehe ich als Notfall an -,
-
wenn es notwendig ist,gibt es eine andere Formulierung.
-
Kleine, aber wichtige Änderungen,die beiden Seiten dienen sollten,
-
um das Verhältnis zu klären,Rechtssicherheit zu bringen.
-
Auch das gute Verhältnis,das die Vermieter und Mieter
-
in den überwiegenden Fällen haben,zu zementieren.
-
Die Einzelheiten müssen Sie sichzu Hause nicht notieren.
-
Sie müssen auch nicht dasAbstimmungsbüchlein hervornehmen.
-
Wir habennoch zwei Erklärvideos dazu.
-
Jacqueline Badran,Vizepräsidentin der SP,
-
im Vorstand des Mieterinnen-und Mieterverbands.
-
Warum sprechen Sie
-
von einem Grossangriffauf die Mieterinnen und Mieter?
-
Die entscheidende Frage ist,
-
wie ich dazu komme zu sagen,dass die Mieterinnen und Mieter
-
die Milchkühe der Nation sind.
-
In diesem Kontext sinddie beiden Vorlagen zu sehen.
-
In der Verfassung und im Gesetzhaben wir keine Marktmiete.
-
Die Preise dürfen sich nicht nachAngebot und Nachfrage bilden,
-
sondern wir haben eine Kostenmiete.
-
Die Mieten haben sich nachden effektiven Kosten zu richten
-
und einen Renditedeckel.
-
Nur ist es so, dass die Mieten
-
seit 2008 wegender historischen Tiefzinsphase,
-
in der wir unsseit über 16 Jahren befinden,
-
massiv hätten sinken müssen.
-
Sie sind aber massiv gestiegen.
-
Erklären Sie uns, was das mitden beiden Vorlagen zu tun hat?
-
Aber sicher.
-
Faktisch hat maneine Marktmiete eingeführt,
-
ohne je die Leute darüber abstimmenzu lassen, ob sie das wollen.
-
Ohne dass man das Gesetzgeändert hätte.
-
Wie hat man das gemacht?
-
Indem man bei jedem Mieterwechselmit der Miete raufging,
-
obwohl das illegal ist.
-
So kam es, dass die Mietenexplodierten statt zu sinken.
-
Jetzt fand die Immobilienwirtschaft,das sei noch praktisch,
-
wenn man das bei jedem Mieterwechselmachen kann, die Miete zu erhöhen,
-
ohne dass ihnen etwas passiert.
-
Darum sorgen sie dafür, dassder Renditendeckel angehoben wird
-
und andererseits den Menschenleichter gekündigt werden kann.
-
Um die Mieten zu erhöhen,denn nur dann kann man es machen.
-
Im Bestand,wenn jemand zur Miete ist,
-
kann man nicht grundlosdie Miete erhöhen.
-
Bei einem Mieterwechselkann man das.
-
Ist allerdings auch illegal,aber man macht es trotzdem.
-
Der Mieter muss sich dann wehren.
-
Kommende Vorstösse gehen darauf ein,
-
dass man sich weniger gegenübersetzte Renditen wehren kann.
-
Diese beiden Vorlagen sind dafür da,
-
dass man die Leuteeinfach rauswerfen kann.
-
Sonst gibt es keinen Grund,die beiden Vorlagen zu machen.
-
Über die beiden Vorlagensprechen wir heute Abend.
-
Was noch kommt,ist für weitere Sendungen.
-
Ich begrüsse Olivier Feller, FDP-Nationalrat aus dem Kanton Waadt.
-
U.a. Direktorder Chambre vaudoise immobilière,
-
vom WaadtländerHauseigentümerverband.
-
Sind die beiden Vorlagen gut fürdie Mieter oder für die Vermieter?
-
Sie sind gut für alle,für die Allgemeinheit.
-
Es sind Vorlagen,die gewisse Klärungen bringen.
-
Gerade beim Eigenbedarf,bei der Untermiete
-
führen sie zu mehr Transparenzund Fairness.
-
Sie erlauben es,gewisse Missbräuche zu bekämpfen.
-
Die beiden Vorlagensind sehr gezielt.
-
Brigitte Häberli-Kollerhat es erwähnt,
-
über die schriftliche Formwerden wir noch diskutieren.
-
Dieses Themaist in der Revision vorgesehen.
-
Die schriftliche Form bei derUntermiete ist z.B. im Kanton Waadt
-
obligatorisch.
-
Wir haben Rahmenmietverträge,
-
die vom Mieterverbandmit unterzeichnet sind.
-
Diese sind allgemeinverbindlichund obligatorisch.
-
Dort ist die schriftliche Formschon vorgesehen.
-
Wir übernehmen also ein Gesetz,
-
das es z.B. im Kanton Waadtbereits gibt.
-
Beim Eigenbedarf -da sagen die Gerichte schon heute,
-
dass man die Dringlichkeitnicht ganz verstehen kann.
-
Es brauche andere Kriterien.
-
Die Gerichte wenden bereits jetztandere Kriterien an.
-
Der Eigenbedarf müsse objektiv sein.
-
Diese Kriterien, die von den Gerich-ten meist schon angewendet werden,
-
wird das Parlamentim Gesetz verankern.
-
Es geht um gezielte Revisionen,
-
die die Mieterseiteunterstützen sollte,
-
damit die Rechte der Mieternicht geschwächt werden.
-
Die Stellung der Untermieterwird hingegen gestärkt.
-
Untermieter werden gestärkt,
-
weil der Untermietzinsnicht mehr übersetzt werden kann.
-
Verschiessen Sie noch nichtIhr ganzes Pulver.
-
Wir sprechen noch intensivüber die Untermiete.
-
Ich möchte den vierten Gastin der Runde vorstellen:
-
Michael Töngi,Nationalrat der Grünen aus Luzern
-
und Vizepräsident des Mieterinnen-und Mieterverbandes.
-
Eine kurze Antwort von Ihnen:
-
Ihr Verband sprichtvon zwei "Rauswurfvorlagen".
-
Wenn ich genau zugehört habe,
-
sagt die andere Seite,alle würden profitieren.
-
Das ist schön und klingt nachFriede, Freude und Eierkuchen.
-
Für alle sei es gut,alle profitieren.
-
Wir hatten im Parlamentsieben Vorstösse,
-
die von der Immobilienlobbygekommen sind.
-
Es sind diese zwei,die Kündigungen erleichtern.
-
Das wurde auch im Parlament gesagt.
-
Einer solleine höhere Rendite zulassen,
-
das hat das Bundesgerichtschon selber umgesetzt.
-
Es ging darum, die Marktmieteins Gesetz zu schreiben.
-
Und es ging darum, dass sichdie Mieterinnen und Mieter
-
beim Anfangsmietzinsnicht mehr wehren können
-
gegen überhöhte Mieten.
-
Das war eine ganze Reihevon eingereichten Vorstössen.
-
Jetzt zu sagen, alle seien dafür -so geht es nicht.
-
Der Bundesrat fehlt nicht,weil er sich nicht einmischen will.
-
Der Bundesrat Guy Parmelinsagte im Parlament,
-
die Vorlagen seien falsch, einseitig
-
und schadenden Mieterinnen und Mietern.
-
Darum steht er wohl nicht hier,weil er das nicht unterstützt.
-
Er sagte immer, es braucheeine ausgewogene Mietrechtsrevision
-
und nicht einzelne Stücke,
-
die die Kündigung unddas Erhöhen der Miete erleichtern.
-
Ich wiederhole:Guy Parmelin bestreitet,
-
dass er anderer Meinung sei.
-
Das muss er, er steht im Gesetzfür politische Rechte.
-
Der Bundesrat muss die Meinungdes Parlaments bei einer Abstimmung
-
unterstützen.
-
Bei der Parlamentsdebatte wehrte ersich vehement gegen diese Vorlagen.
-
Ich verstehe, dass die Guy Parmelinheute nicht hier ist.
-
Bei diesen zwei Themen geht es
-
um die Umsetzungparlamentarischer Initiativen,
-
die vom Parlamentangestossen wurden.
-
Es gab keine Botschaftdes Bundesrates.
-
Danach hat die Mehrheitdes Parlamentes
-
den beiden Vorlagen klar zugestimmt.
-
Ich habe eben im Radio gehört,wie Bundesrat Jans sagte,
-
der Bundesrat empfehle die Annahme.
-
Was müssen wir nun glauben?
-
Ich glaube das, was ich höre undim roten Abstimmungsbüchlein lese.
-
Der Bundesrat empfiehltbei beiden Vorlagen die Annahme.
-
Das sind Tatsachen.
-
(Töngi) Laut Gesetz muss er das tun.
-
(Häberli-Koller)Die Leute lesen die Empfehlungen.
-
Dort drin steht "Ja".
-
Wenn das Parlament zugestimmt hat,muss er das tun.
-
Ich zitiere Herr Bundesrat GuyParmelin aus der Parlamentsdebatte:
-
er hat mehrfachund wiederholt gesagt:
-
"nicht gerechtfertigt","unverhältnismässig",
-
"und nicht zielführend".
-
Und ein weiteres Zitatvon Guy Parmelin:
-
"Der Bundesrat kann Regelungen,
-
welche die Position der Mietendenwieder schwächen nicht zustimmen."
-
Verbrauchen wir nicht die Zeit,die wir nicht haben,
-
um über Abwesende zu sprechen.
-
Damit wäre das erledigt.
-
(Häberli-Koller)Es gäbe schon noch eine Bemerkung.
-
Schauen wir unsdie erste Vorlage zusammen an.
-
Es geht um etwas,das mittlerweile gang und gäbe ist,
-
die eigene Wohnung odereinzelne Zimmer oder Geschäftsräume
-
vorübergehend unterzuvermieten.
-
Was ändert sichmit der geplanten Gesetzesänderung?
-
Wir werden wohl darüber streiten.
-
Eine Mieterinwill ihre Wohnung untervermieten.
-
Gemäss heutigem Rechtmuss sie bei ihrem Vermieter
-
das Einverständnis einholen.
-
Dies kann auch mündlich geschehen.
-
Der Vermieterdarf heute eine Untermiete
-
nur in drei Fällen verbieten:
-
Erstens:wenn der Untermietzins zu hoch ist.
-
Zweitens: wenn die Mieterinnicht über die Bedingungen
-
der Untermiete informiert,
-
etwa die Höhe des Untermietzinsesnicht bekannt gibt.
-
Drittens: wenn durch die Untermietewesentliche Nachteile
-
für den Vermieter entstehen -
-
etwa wenn andere Mietergestört werden.
-
Neu könnte der Vermieterauch dann die Untermiete verbieten,
-
wenn sie längerals zwei Jahre dauern soll.
-
Auch könnte der Vermieter neu dieUntermiete aus Gründen verweigern,
-
die eine Ablehnung rechtfertigen,
-
auch wenn sie nicht ausdrücklichim Gesetz erwähnt sind.
-
Und: Das Gesuch zur Untermietemüsste neu schriftlich gestellt
-
und unterzeichnet werden.
-
In diesem Schreiben müssen zwingendder Name des Untermieters
-
und die Vertragsbedingungenangegeben werden.
-
Auch die Zustimmung des Vermietersmüsste neu schriftlich vorliegen.
-
* Rockmusik *
-
Verletzt die Mieterindie Regeln zur Untermiete,
-
kann der Vermieter sieschriftlich mahnen.
-
Verletzt die Mieterin die Regelnweiterhin,
-
darf der Vermieter mit einer Fristvon 30 Tagen kündigen.
-
Pro und kontrazu den beiden Mietrechtsvorlagen.
-
Ich möchte Ihnenzwei weitere Gäste vorstellen.
-
Barbara Steinemann, Nationalrätinder SVP, Kanton Zürich,
-
und Juristin.
-
Geht es bei der Gesetzesänderungzu Untermiete darum,
-
dass man den Mieter/-innenleichter kündigen kann,
-
um die Miete zu erhöhen?
-
Ganz klar nicht,weder das eine noch das andere.
-
Man hat hier etwasins Gesetz gegossen,
-
was man schon langehätte machen sollen.
-
Und zwar etwas, das z.B. die rot-grüne Stadtregierung von Zürich
-
in ihrem eigenen Reglementnoch stärker drin hat.
-
Sie fordernSchriftlichkeit im Voraus -
-
das wollen wir auch einführen.
-
Und die Untermieteauf ein Jahr zu beschränken.
-
Wir gehen nicht so weit, wir sagen,zwei Jahre reichen.
-
Aber es muss unbedingtschriftlich sein.
-
Das schützt den Untermietervor überhöhten Untermietzinsen.
-
Es schützt den Vermieter,er weiss dann, wer dort wohnt.
-
Heute weiss er das oft nicht.
-
Er hat ja auch gegenüber denanderen Mietern eine Verantwortung.
-
Man kennt die Identität nicht,
-
es ist ein Kommen und Gehenim Treppenhaus, es gibt Lärm,
-
man weiss nicht, wer diese Leutesind, es gibt häufige Wechsel.
-
Dann nützt sicher auchein Hauptmieter,
-
und zwar insofern:
-
Wenn es Streit gäbe,könnte er schriftlich belegen,
-
dass er das Einverständnisdes Vermieters hat.
-
Wir führen hier etwas ein, dasseigentlich selbstverständlich ist,
-
das allen nützt
-
und das auch der Mieterverbandin seiner Verbandspraxis empfiehlt.
-
Und zwar wegen Mieterschutz.
-
Warum jetzt ein Drama darausgemacht und konstruiert wird,
-
es werde ein neuer Grund geschaffen,ist nicht ersichtlich.
-
Sarah Brutschin, Vorstandsmitglieddes Mieterinnen- und Mieterverbands
-
und Rechtsanwältin.
-
Weshalb machen Sieso ein Drama daraus -
-
um es mit den Wortenvon Frau Steinemann zu sagen?
-
Ich bin seit 25 Jahren
-
Mitgliedeiner kantonalen Schlichtungsbehörde
-
und auch so lange tätigals Rechtsanwältin im Mietrecht.
-
Die heutige Regelung,die seit 1990 gilt,
-
seit der letzten grossen Mietrechts-revision, funktioniert gut.
-
Wir habenbei der Schlichtungsbehörde
-
praktisch keine Fällezu Untermieten.
-
Und wenn es Fälle gibt,betreffen sie nicht die Fragen,
-
die diese Vorlage im Auge hat.
-
Auch als Rechtsanwältin kann ichnicht berichten von Verfahren,
-
in denen z.B. missbräuchlicheUntermietzinsen
-
diskutiert werden mussten,
-
Kündigungen,die deswegen ausgesprochen wurden.
-
Was nicht heisst,dass es das nicht gibt.
-
Nein,aber es ist doch ein Beleg dafür:
-
Wenn Handlungsbedarf bestehen würde,würden mir diese Fälle
-
in der Praxis,im juristischen Alltag begegnen.
-
Und was die Erfordernisder Schriftlichkeit anbelangt:
-
Es ist klar, dass der Beweis,dass eine Zustimmung vorliegt,
-
von der Mieterschafterbracht werden muss.
-
D.h. aber nicht, dass dieser Beweisnur geführt werden kann,
-
wenn man die Zustimmungeigenhändig unterzeichnen muss.
-
Da würde auch eine E-Mailoder ein WhatsApp reichen.
-
Vermietende und Mietendekorrespondieren heute häufig so.
-
(Steinemann)Das ist doch nicht seriös.
-
Ein Whatsapp,um etwas vor Gericht zu belegen.
-
In der medialen Berichterstattung
-
kommen jetzt diese Fällezum Vorschein,
-
die ich als Spitze des Eisbergssehe.
-
In der "NZZ" habe ich gelesen,dass in Genf fast fünf Jahre lang
-
eine Wohnung weitervermietet wurde,ohne Wissen des Vermieters.
-
Sie wurde für 586 Fr. gemietet undwurde für 1060 Fr. untervermietet.
-
Das ist ein Einzelfall,
-
aber Sie sprachenvon der Spitze des Eisbergs.
-
Woher wissen Sie das?- Es kommt sehr oft vor.
-
Man weiss aus der Praxis,dass es immer mehr Untermieten gibt.
-
Auch mit den modernen Formenwie Airbnb -
-
das wollt ihr ja eigentlicheinschränken, jetzt aber nicht -
-
aber moderne Formenund die Mobilität der Leute
-
machen das zu einem attraktivenund lukrativen Geschäft.
-
* Jacqueline Badranräuspert sich laut. *
-
Hier wird ein Untermieter abgezocktzulasten des Vermieters.
-
Hier machen einige gute Geschäfteohne Wissen des Vermieters.
-
Er muss ja erst mal wissen,
-
dass nicht sein Hauptmieter in derWohnung ist, sondern jemand anderes.
-
Ich habe gehört, wie sich JacquelineBadran hinter mir räusperte.
-
Wahrscheinlich hat das getan,weil sie auch noch etwas sagen will.
-
Sie hat das wahrscheinlich gemacht,weil es langsam reicht.
-
All das,was Barbara Steinemann gesagt hat,
-
ist heute schon verboten.
-
Das sind ja stossende Fälle -Einzelfälle, aber stossend.
-
Das stört uns alle.Die sind heute schon verboten.
-
Im Erklärvideo wurde richtig gesagt:
-
Man darf keinen Gewinn machen,das gilt bereits.
-
Es gibt auchBundesgerichtsurteile dazu,
-
wobei der Mietende, der missbräuch-liche Untermiete betrieben hat,
-
das Geld zurückzahlen musste,
-
und ihm wurde verboten,weiterhin Untermiete zu betreiben.
-
Hier funktioniert,wie Frau Brutschin sagte,
-
das Recht sehr gut.
-
Ich möchte nochzur Schriftlichkeit kommen,
-
dann können wir das erledigen.
-
(Häberli) Nein, nein,das ist wichtig.
-
(Badran) Nein,dann können wir das erledigen.
-
Denn wenn es um die Schriftlichkeitgegangen wäre,
-
hätten wir zugestimmtund Hand geboten.
-
Denn es ist in unserem Interesse,im Interesse der Vermietenden,
-
die Sachen schriftlich zu haben.
-
Wir empfehlen das auch,
-
denn die Mietendensind immer beweispflichtig,
-
also empfiehlt man den Mietenden,das schriftlich zu machen.
-
Jetzt ist es aber so,
-
dass wir in der RechtskommissionHand geboten haben,
-
aber ihr habt das nicht gewollt,ihr wolltet alles andere auch noch.
-
Wenn es nur um die Schriftlichkeitgegangen wäre,
-
würden wir heutegar nicht hier stehen.
-
Dann wäre das Referendumnicht ergriffen worden.
-
Selbstverständlich nicht,wir sind ja gleicher Meinung.
-
Einfach noch ein kleines Detail:
-
wir haben vor zwei JahrenFaksimile ...
-
Wie sagt man?
-
Elektronisch eingescannteUnterschriften
-
im Rechtsverkehr in Mietersachenzugelassen.
-
Und ihr macht jetzt das Gegenteil,
-
ihr wollt, dass es handschriftlichausgedruckt ist,
-
ohne per E-Mail mit Faksimile.
-
Ihr macht das Gegenteil dessen,
-
was wir einstimmigvor zwei Jahren beschlossen.
-
Wenn es um diese Schriftlichkeitgegangen wäre,
-
würden wir heute nicht hier stehen.
-
Wieso wollen Sie einen Rückschrittmachen, Herr Feller?
-
Es ist sehr gut zu hören,
-
dass man seit einem halben Jahrvon Frau Badran unterstützt wird.
-
Sie unterstützt die Schriftlichkeit,
-
das istein wesentlicher Teil der Revision.
-
(Badran) Nein, ist es nicht.
-
(Feller) Sogar Herr Töngi schriebals Mitautor der Mietrechtspraxis,
-
es sei im Interesse des Mieters,die schriftliche Form zu benutzen.
-
Da sind wir uns alle einig.
-
Es gibt natürlich viele Missbräuche.
-
Ich sehe es als Direktorder Chambre vaudoise immobilière
-
und in meiner Praxis -es gibt immer wieder Vermieter,
-
die plötzlich entdecken, dass inihrer Wohnung gar nicht der Mieter,
-
sondern jemand anders wohnt.
-
Dann gibt es ein Hin und Her,das sehr lästig sein kann
-
für die anderen normalen und kor-rekten Bewohner einer Liegenschaft.
-
Es gibt eine gute Zeitung -Zeitungen darf man ja erwähnen -
-
der "Tages-Anzeiger".
-
Dieser hat klare Missbräuchefestgestellt.
-
Wenn Sie wollen, dass man es sieht,
-
müssen Sie es2 Sek. länger ruhig halten.
-
Eine gute RechercheIhres Kollegen vom "Tages-Anzeiger",
-
6. November 2024.
-
Und Barbara Steinemannhat Zürich erwähnt.
-
Ich habe viele Kollegen von links,die ich sehr schätze,
-
aber ab und zumuss ich auch über sie lachen,
-
denn die Linken greifen jetzt dieseRevision an mit einem Referendum.
-
Ein massiver Angriff.
-
Barbara Steinemannhat Zürich erwähnt.
-
In Lausannesind die Linken an der Macht.
-
Lausanne hat viele Mietliegen-schaften, auch auf dem freien Markt.
-
In diesen Mietliegenschaften,die Lausanne gehören -
-
die Stadt Lausanne, die sehr,sehr links ist, mehr als Zürich,
-
dort ist die Untermietegrundsätzlich verboten.
-
"Die ganzeoder teilweise Untervermietung
-
ist grundsätzlich verboten."
-
Die Linken der Stadt Lausannehaben schon lange gemerkt,
-
dass es klare Regeln braucht.
-
Ich verstehe nicht,warum die Linken jetzt
-
unsere sehr faire Revisionangreifen.
-
Michael Töngiwird es uns gleich erklären.
-
In diesen Städten gibt esspezielle Vermietungsreglemente,
-
die z.B. Einkommenslimiten haben.
-
Die Regeln sind sowieso anders.
-
Das sind Unterschiede, die wir imprivaten Wohnungsmarkt nicht haben.
-
Ihr weicht jetzt den Fragen aus,was ihr noch reingepackt habt.
-
Die Zweijahresfrist,die für viele ein Problem sein wird,
-
denn wir haben immer mehr Leute,
-
die z.B. im Alterjemanden in der Wohnung haben,
-
oder andere WG-Formationen.
-
40- oder 50-Jährige,die sich eine Wohnung teilen müssen,
-
weil sie es sichnicht leisten können.
-
Die sind alle in Gefahr, weil diesesDamoklesschwert über ihnen hängt,
-
als sie alle zwei Jahreeine Bewilligung brauchen.
-
Das ist eine materielle Änderung,die wir vorher nicht hatten.
-
Wir habendie 30-Tage-Kündigungsfrist,
-
die brutal für diese Leute ist,
-
v.a. für die Untermieter, dievielleicht gar nicht gemerkt haben,
-
dass der Mietereinen Fehler gemacht hat.
-
In diesem Sinnehat es hier happige Sachen drin.
-
Auch dieses "insbesondere",das man reingebastelt hat.
-
Man kann weitere Gründe führen,
-
die heute abschliessendim Gesetz drin sind.
-
Das macht man einfach auf, das hatnichts mit Rechtssicherheit zu tun,
-
sondern das setzt die Mieter/-innenunter Druck.
-
Es wirdmit harten Bandagen gekämpft.
-
Herr Feller und Frau Häberlihaben sich bereits abgesprochen,
-
wer noch was sagt.
-
Eins muss ich noch sagen wegen ...
-
(Feller) Wir verstehen uns gut.
-
(Häberli) Wegen diesen zwei Jahren,
-
die man jetztals unzumutbar hinstellt:
-
Art. 20 des Mietreglementsin der Stadt Zürich:
-
"Untervermietung nur zulässig,wenn sie max. ein Jahr dauert
-
und einmaligen Charakter hat."
-
Ich glaube, eine grosse Stadt wieZürich hat sicher genug Erfahrung.
-
Hier ist sogar noch weniger möglich,nur ein Jahr.
-
(Töngi) Es wäre schön,wenn sich die privaten Vermieter
-
dann aberan die Kostenmiete halten würden.
-
(Häberli)Hier müssen wir uns daran halten,
-
was in der Praxis üblich ist.
-
Und dann machen wirmit diesen Änderungen nichts,
-
was wahnsinnig schlimmoder unzumutbar ist.
-
Brigitte, wenn du schondie Stadt Zürich zitierst,
-
musst du es richtig machen.
-
Es geht hier nur darum,
-
wenn der Vermieter dauerhaftauszieht und jemanden rein holt.
-
Nicht, wenn jemandeine zusätzliche Person rein holt
-
und selbst drin wohnen bleibt.
-
Und nochmal,Michael Töngi hat es gesagt,
-
die Kostenmiete,die Einkommenslimite ...
-
(Häberli) Es ist immer speziell.
-
(Badran) Nein,es ist nicht immer speziell.
-
Wenn es euch um die Rechtssicherheitund Schriftlichkeit gegangen wäre,
-
wären wir heute nicht hier.
-
Diese zwei Jahre -ihr müsst euch vorstellen:
-
Eine Arztpraxis,du bist Physiotherapeutin,
-
du hast eine Kinesiologie drinund noch jemanden anderen.
-
Oder du bist Coiffeuseoder in der Gastronomie ...
-
Oder ich z.B.im Dienstleistungsgewerbe.
-
All diese Tausenden von KMUsind in Untermiete organisiert.
-
Und dass diese von Vermieters Gnadenabhängen im Sinne von:
-
"Leider kann ich dir deine Unter-miete nur für zwei Jahre gewähren" -
-
eine Coiffeuse findet niemanden,der nur für zwei Jahre untermietet.
-
Es betrifft Familien nacheiner Trennung, einer Scheidung.
-
Wenn man in der Wohnung bleibenwill, braucht man einen Untermieter.
-
Neu kann dann der Vermieter sagen,
-
man dürfe das nur für zwei Jahremachen - ohne Not!
-
Wieso soll man das machen?
-
(Häberli) Er kanneine längere Zeit beschliessen.
-
Wenn sich der Vermieter, der Mieterund der Untermieter einigen,
-
kann man das länger machen.
-
Das ist nur eine ...
-
Man muss aber miteinander reden.
-
(Badran)Das ist aber von Vermieters Gnaden.
-
Und genau deshalb sagen wir, dassihr euch mehr Optionen reinholt,
-
damit ihr dann bei der verwitwetenSeniorin, die einen Studenten holt,
-
sagen könnt:"Leider musst du gehen."
-
Das gibt weniger Optionenfür die Mietenden.
-
Das ist verkehrt.
-
Auch Guy Parmelin sagte,es bestehe kein Handlungsbedarf.
-
Jetzt ist die Optionfür Brigitte Häberli-Koller da,
-
auf drei harte Fragen zu reagieren.
-
Das ist das erste 1:1für die Seite der Vermieter
-
mit Brigitte Häberli-Koller.
-
Frau Häberli-Koller, die Gegenseite
-
sagt im Abstimmungskampfbuchstäblich plakativ:
-
Ihnen als Vizepräsidentindes Hauseigentümerverbands
-
geht es doch darum,den Profit zu maximieren.
-
Das isteine absolut falsche Behauptung.
-
Dieses Plakat ist absolut falsch.
-
Es geht darum, Klarheit zu schaffen.
-
Gewisse Dinge aufzuschreibenist zumutbar für beide Seiten.
-
Die Vermieter und Vermieterrinnenhaben grösstes Interesse
-
an langjährigen, dauerhaftenMietverhältnissen.
-
Man schätzt es, dass die Wohnung
-
lange vom gleichen Mieterbewohnt wird.
-
In den meisten Fällen ist es ja so.
-
Das wäre das erste Mal gewesen,dass die Pro-Seite sagt,
-
das Inserat der Kontra-Seitesei toll gemacht.
-
Aber klar ist,dass Sie etwas wollen,
-
was nicht einmal der Bundesratwollte.
-
Wir haben eine Tafel vorbereitet mitdem, was Frau Badran bereits sagte.
-
Im Parlamenthat Guy Parmelin es so formuliert:
-
Sie setzen die Interessender Immobilienlobby
-
sogar gegen den bürgerlichdominierten Bundesrat durch.
-
So ist es nicht.Das ist der Ablauf dieser Vorlage.
-
Es sindparlamentarische Initiativen.
-
Der Bundesrat wurde nichtvon sich aus tätig.
-
Das war während der Verhandlungenim Parlament.
-
Am Ende entscheiden beide Kammern,die Mehrheit.
-
Es gibt eine Schlussabstimmung.
-
Dann kann mandas Referendum ergreifen,
-
das ist gut soin der direkten Demokratie.
-
Dann macht der Bundesrateine Neubeurteilung.
-
Dann schreibt er in seinem Büchlein:
-
"Wir empfehlen die Annahmedieser beiden Vorlagen."
-
Sie haben einen gewissenSinn und Zweck der Schriftlichkeit
-
und beim Eigenbedarf.
-
Es ist schwierig,sich zu konzentrieren,
-
wenn man von dort drübenein Gemurmel hört.
-
Ich versuche es trotzdem.
-
Im Parlamentwird immer irgendwo gemurmelt.
-
Sie sagen, Sie wollen Missbräuchedurch Mieter verhindern.
-
Aber gerade bei den Untermietern
-
sind die Reihen bei Ihnennicht geschlossen.
-
Der Verband der Geschäftsmietersagt,
-
mit der Gesetzesänderungwürden Geschäftsmieter
-
vom Goodwill des Vermietersabhängig.
-
Hat Frau Badran doch recht?- Nein, ich glaube nicht.
-
Auch hier gilt dasselbe.
-
Bei den Geschäftsmietenist es noch wichtiger,
-
klare Verhältnisse zu haben.
-
Man weiss, dass man sein eigenesGeschäft untervermieten kann.
-
Als Geschäft muss ich das nicht,
-
sondern kanneinen neuen Mieter suchen.
-
Darum bringt es für michfür beide Seiten Klarheit.
-
Es sind keine weltbewegendenÄnderungen, aber sie sind wichtig.
-
Sie nützen dem Vermieterund dem Mieter.
-
Ich bin nach wie vor der Meinung,dass sie gut sind.
-
Man kann sie ohne Aufhebensdurchsetzen.
-
Vielen Dank, Brigit Häberli.Das war die Pro-Seite.
-
Die Kontra-Seitestellt sich mit Frau Badran
-
in gut 15 Min. meinen Fragen.
-
Vorab die Frage an Frau Badran:Frau Herr Häberli sagte zuletzt,
-
es seien keineweltbewegenden Änderungen.
-
Ein paar Präzisierungen.Was ist Ihr Problem?
-
Vielleicht kann Ihnen Frau Brutschindas besser erklären.
-
Im Untermieten-Teilbleibt kein Stein auf dem anderen.
-
Sie ist Mietrechtsexpertinin der Schweiz,
-
sie ist die allerbeste.
-
Sie kann das sehr gut erklären.
-
Wenn man hierzulande etwas mit Mie-ten verbindet, dann mit Frau Badran.
-
Haben Sie keine Antwort darauf?
-
Selbstverständlichhabe ich Antworten.
-
Frau Häberli sagte,das schaffe Klarheit.
-
Angenommen,das wäre die Intention gewesen,
-
Klarheit in die Verhältnissezu bringen.
-
Warum macht man dannbei den Verbotsgründen,
-
warum man Untermiete verbieten kann,
-
eine Zweijahresfristin Kann-Formulierung,
-
die man abhängig vom Vermieterkann oder nicht ...
-
Das schafft weniger Klarheit,das schafft nicht mehr Klarheit.
-
Dann noch zum ewigen Geschwätz,
-
Vermieter wolltenlangjährige Mietverhältnisse.
-
Es gibt noch solche.
-
Der Schreinermeister Rüdisühliwill das bestimmt.
-
Ganz viele und leider zunehmend mehrwollen das nicht.
-
Warum? Ich habe vorhin versucht,es zu erklären.
-
Nur wenn jemand auszieht,hat man die Möglichkeit -
-
das ist illegal,ich betone es immer wieder,
-
ich hoffe genug Journalistinnenund Journalisten schauen zu -
-
bei einem Mieterwechseldie Miete zu erhöhen.
-
Darum ist man weniger an lang-jährigen Mietverträgen interessiert.
-
Das erleben wir in der Mietpraxisaber doch sehr oft.
-
Leider ist es nicht so, Brigitte.Ich hätte es auch gerne so.
-
(Häberli-Koller) Ich empfinde so.
-
(Badran) Vielleichtbei dir im Thurgau.
-
(Häberli-Koller) Auch dortgibt es nicht nur heile Welt,
-
sondern auch knallharte Geschäfte.
-
Ein Satz noch.
-
Als Vizepräsidentindes Hauseigentümerverbands
-
vertrete ich 340'000 Mitglieder.
-
Viele von ihnen haben ein grösseresHaus, eine oder zwei Wohnungen,
-
die sie vermieten.
-
Sie sind froh, wenn sieein beständiges Verhältnis haben,
-
wenn man gut miteinander auskommt,den Garten oder die Garage teilt.
-
Das ist die Mehrheit.
-
(Badran) Das ist die Minderheit.
-
(Häberli-Koller) Der Vermieter seiund Abzocker und nur darauf aus,
-
die armen Mieter zu quälen.
-
Das Gegenteil ist der Fall.Das ist in diesem Land gut.
-
Die meisten Mietendensind zufrieden.
-
(Badran)Wenn du damit recht hättest,
-
erklärst du vielleicht den Leuten,warum die Mieten
-
in den letzten 20 Jahrenum über 25 % explodiert sind,
-
obwohl sie sinken müssen,wenn alles so toll ist.
-
Ich war darauf vorbereitet.
-
Frau Badran und die anderenin dieser Runde,
-
wenn es Ihnen recht ist, würde ichgerne bei der Moderation bleiben
-
und entscheiden, worüber wir reden.
-
Ich möchte den Bogennicht noch weiter öffnen,
-
sonst bekommen wirin dieser Zeit nichts hin.
-
Es geht darum,den Missbrauch zu bekämpfen.
-
Im Kanton Waadthatten wir vor kurzer Zeit
-
das Problem einer Kosmetikerin.
-
Sie war Mieterin und hatteeine Untermieterin, eine Coiffeuse.
-
Man entdeckte,dass der Untermietzins
-
etwa 50 % des gesamten Mietzinsesentspricht.
-
Ein total übersetzter Untermietzins.
-
Um solche Missbräuche zu bekämpfen,
-
haben wir die Revision im Parlamentverabschiedet.
-
Man muss sehen, dass es auchin Interesse des Vermieters ist,
-
dass allenfalls der MieterUntermieter hat,
-
die ihm helfen,den Mietzins zu zahlen.
-
Da stärkt die finanzielle Kapazitätdes Mieters.
-
Was wir nicht wollen,ist, dass Untermieter -
-
in meinem Fall die Coiffeuse -missbräuchlich behandelt wird.
-
Darum steht der Missbrauchim Zentrum dieser Vorlage.
-
Es wurde gesagt, dass das Wortinsbesondere aufgenommen wurde.
-
Vor 20 Jahren wusste man nicht,
-
dass es bei AirbnbMissbräuche geben könnte.
-
Was in 20 oder 30 Jahren passiert,wissen wir nicht.
-
Man muss lesen,was im Parlament gesagt wurde.
-
"Insbesondere"wurde reingeschrieben,
-
damit auch zukünftige Missbräuche,
-
die man sich Moment noch nichtvorstellen kann,
-
auch bekämpft werden können.
-
Das ist sehr fair und begrenzt,eigentlich sehr einfach.
-
Wir haben nicht nur antizipiert,
-
was Frau Badran in Bezugauf Guy Parmelin sagen wird,
-
sondern auch,was Sie aufzeigen werden.
-
Wir haben die gleiche Schlagzeilevon vorher:
-
Herr Töngi, wollen Sie nichtsgegen diese Probleme machen?
-
Ich glaube, dass eseine Illusion ist, zu meinen,
-
nur weil man etwas verschriftlicht,gäbe es keine Missbräuche mehr.
-
Wer bewusst eine Missbrauch machtund Fr. 500 draufschlägt,
-
wird das nichtseinem Vermieter schreiben.
-
Dieses Problem bleibt bestehen.
-
Mit dieser Vorlage schafft man aberfür viele Leute ein Problem,
-
die sich richtig benehmen,die die Frist vergessen,
-
dass sie etwas nachmelden.
-
Nach einer kurzen Mahnungbekommen sie innerhalb von 30 Tagen
-
bereits die Kündigung.
-
Es gibt materielle Änderungenin der Untermiete,
-
die die Situation für die Mietendenverschlechtert.
-
Das macht uns Bauchweh.
-
Es ist nicht die Schriftlichkeit,sondern das,
-
was man zusätzlichhineingepackt hat.
-
Ich möchte noch etwas loswerden:
-
dass ihr immer auf Airbnbherumhackt.
-
Es gab mehrere Abstimmungenin der Deutschschweiz.
-
In Luzern hatten wireine Abstimmung über Airbnb,
-
um das klar zu regulieren.
-
Wir haben sie deutlich gewonnen.
-
Wer war gegen diese Regulierung?
-
Der Hauseigentümerverband,der geschrieben hat:
-
"Wer Airbnb in seiner Liegenschaftnicht will, kann es verbieten."
-
"Einerseits kann ein Mieter nurnach Rücksprache mit dem Eigentümer
-
seine Wohnung privat vermieten ..."etc., etc.
-
Vor einem Jahr hiess es,alles sei in Ordnung,
-
es brauche keine Regelung.
-
Bei dieser Vorlage kommt ihr undfindet, Airbnb sei das Schlagwort.
-
Um das aufzunehmen -wir haben ein Zitat vorbereitet
-
von Damian Hunkeler, der zudieser Initiative in Luzern sagte:
-
Er ist FDP-Kantonsrat, soweit ichweiss. Wie passt das zusammen?
-
Wollen Sie etwas gegen Airbnb machenoder nicht?
-
Es gibt einen kulturellenUnterschied.
-
Was in der Stadt Luzernangenommen wurde,
-
hat das bürgerliche Parlamentdes Kantons Waadt
-
in einem Gesetz verankert.
-
Im Kanton Waadthaben wir diese Regelung,
-
die in der Stadt Luzernvom Volk gutgeheissen wurde.
-
Da gibt es Unterschiede zwischen derWestschweiz und der Deutschschweiz.
-
Worum geht es hierin dieser Vorlage?
-
Der Eigentümer soll wissen,wer in seiner Liegenschaft wohnt.
-
Es geht darum zu verhindern,
-
dass es in einer Liegenschaftoder in gewissen Wohnungen
-
ein Hin und Her gibt,
-
sei das durch Airbnboder klassische Methoden, ist egal.
-
Das Hin und Her kann sehr störendsein für die korrekten Mieter.
-
Das wollen wirmit dieser Vorlage bekämpfen.
-
Der Eigentümer muss wissen,wer in seiner Liegenschaft wohnt.
-
Ein paar Zahlen:
-
Das Angebot auf Airbnb
-
hat in den letzten fünf Jahrenum 34 % zugenommen.
-
Gemäss "Tages-Anzeiger"und einem Analysetool
-
waren es 2023 knapp 40'000 Airbnb-Wohnungen in der Schweiz.
-
Ich frage Barbara Steinemann.
-
Möchte man etwas dagegen machenoder nicht?
-
Es gibt einzelne kantonaleHauseigentümerverbände, die sagen,
-
eigentlich müsse man nichts tun.
-
Ich habe es nicht verstanden.
-
Können Sie es für die Bürgerinnenund Bürger zu Hause erklären?
-
Wenn der Eigentümer es macht,ist er dafür verantwortlich.
-
Der Eigentümerhat es aber nicht mehr im Griff,
-
wenn es ein Mieter macht,der Hauptmieter,
-
und es ständige Wechsel gibt.
-
Der Eigentümerhat es dann aus der Hand gegeben.
-
Das möchte man verhindern.
-
Das Zweite, das ich sagen wollte:
-
Die ganze Kampagne läuft unterdem Titel "Einfacher rauswerfen".
-
Wir haben auch das Plakat gesehen.
-
Im Zusammenhang mit der Untermiete
-
wollen wir neu Schriftlichkeitim Voraus
-
zur Rechtssicherheit,damit man es durchsetzen kann.
-
Das war der Ursprung,
-
weil man es in der Praxisnicht durchsetzen konnte.
-
Darum haben wir das mit grosserMehrheit im Parlament gemacht.
-
Man soll das künftig schriftlichim Voraus durchsetzen können.
-
Wenn der Mieter dieser Pflichtnicht nachkommt,
-
muss der Vermieterformell und schriftlich
-
mit eingeschriebenem Briefeine Mahnung schicken.
-
Dies muss er korrekt machen.
-
Wenn der Hauptmieter, der bisherillegal untervermietet hat,
-
nicht darauf reagiert oderdieser Pflicht nicht nachkommt,
-
erst dann kommt die Kündigung - oderwie Sie es nennen der Rausschmiss.
-
Die Kündigung ist die Sanktionauf zwei Pflichten,
-
die der Hauptmieter gehabt hätteund nicht erfüllt hat.
-
Da gibt es keinen Rausschmiss,um die Mieten zu erhöhen.
-
Das ist eine linkspopulistischeKampagne, völlig aufgebauscht
-
mit Kleinstrevisionen, wie sie zuTausenden im Parlament vorkommen.
-
Einfach weil man ein neues Feindbildhat, den bösen Vermieter.
-
Man schlägt sich auf die Seitedes armen, guten Mieters.
-
Das ist nicht die Realität.
-
Was ist bei Ihnen die Realität?
-
Wir kommen dieser Sache näher,um die es eigentlich geht.
-
Vielen Dank, Frau Steinemann,
-
dass Sie diese Kündigungenangesprochen haben.
-
Ich möchte kurz etwaszu Herrn Feller sagen.
-
Er sagt, er wolle,dass besser kommuniziert werde.
-
Dass die Untermietverhältnisseangezeigt werden.
-
Das erreicht man nicht, indem mandiesen Vorgang verkompliziert.
-
Wir müssen es im Gegenteileinfacher machen.
-
Man kann nicht davon ausgehen,
-
dass mehr Anfragen gestartet werden,wenn es verkompliziert wird.
-
Darum geht es offensichtlich nicht.
-
Was macht es kompliziertund bürokratisch?
-
Man muss schreiben,einen Brief aufsetzen,
-
diesen unterschreiben.
-
Sie müssen diesen per Einschreibendem Vermieter zustellen.
-
Der Vermieter muss seinerseits
-
per Unterschriftdie Zustimmung erteilen.
-
Was macht die Mieterschaft,
-
wenn die Unterschrift vonder Vermieterschafft nicht kommt?
-
Diese Frage ist ungeklärt.
-
Oft werden Untermietverhältnisseangezeigt.
-
Da bedanken sich Vermietende für dasMail, dass man das angezeigt hat.
-
Eine förmliche Zustimmungwird aber nicht erteilt.
-
Das ist die Verkomplizierungdes Vorgangs.
-
Dass man damit erreichen will,dass mehr kommuniziert wird -
-
daran glaube ich nicht.
-
Und noch etwas zur ausserordent-lichen Kündigungsmöglichkeit ...
-
Bevor wir von A nach B hüpfenund dann zu C und D
-
und dann niemand mehretwas versteht,
-
möchte ich kurz klären, warum eseinfacher wird aus Ihrer Sicht.
-
Ein Brief ist im Interesse ...
-
Das ist die Bibel des WestschweizerMieterverbandsrechts, ASLOCA.
-
Das ist die juristische Bibel desMieterverbandes in der Westschweiz.
-
Dort heisst es,es sei im Interesse des Mieters -
-
das sind auch gute Leute,die das geschrieben haben -
-
schriftlich vorzugehen,weil es dadurch Beweismittel gibt.
-
Frau Badran hat es gesagt,dass die schriftliche Form gut sei.
-
Frau Brutschin sagt,es sei schlecht.
-
Der Westschweizer Mieterverbandsagt, es sei etwas Gutes.
-
Ich verstehe es nicht mehr.Man muss zweimal Ja stimmen.
-
Vielleicht muss man sich klar werdenüber den Begriff Schriftlichkeit.
-
Schriftlichkeitist eine eigenhändige Unterschrift.
-
Für die Beweisführungreicht irgendein Dokument.
-
Es braucht keineeigenhändige Unterschrift,
-
die man per Posthin und her schickt.
-
Es reicht, das per Mail zu machen,das ist genügender Beweis.
-
Die Rechtssicherheitin Bezug auf die Schriftlichkeit -
-
Sie verlangen die Abschaffungder eigenhändigen Unterschrift
-
bei Zinserhöhungen.
-
Dort spielt esauf einmal keine Rolle mehr.
-
Da ist das Argumentder Rechtssicherheit keines.
-
Das ist nicht glaubwürdig.
-
Es zeigt, dass es nicht um dieeigenhändige Unterschrift geht,
-
sondern um die Sanktion,was passieren soll,
-
wenn die eigenhändige Unterschriftnicht geleistet wird.
-
Der Vermieterschaftdie Möglichkeit einzuräumen,
-
aufgrund dieses Formfehlerseine ausserordentliche Kündigung
-
auszusprechen.
-
Das stellt manauf die gleiche Stufe,
-
wie wenn jemandden Mietzins nicht bezahlt
-
oder mit dem Mietobjektunsorgfältig war.
-
Das muss man sich einmal vorstellen.
-
Ein Formfehler, der die gleicherechtliche Konsequenz hat,
-
nämlich den Verlust der Wohnung,wie ein Zahlungsverzug.
-
Ja, aber man hat zweimaleine Pflicht verletzt.
-
Es ist nicht so weit hergeholt,dass man es schriftlich machen soll.
-
Ein Mietvertrag wird in der Regelschriftlich aufgesetzt.
-
V.a. in diesen Fällen,die Frau Badran angetönt hat,
-
mit der Untermiete.
-
Was ist das für ein Gewerbler,
-
der gestützt auf einenmündlichen Untermietvertrag
-
seriös arbeiten möchte?
-
Das ist doch im eigenen Interessedes Gewerbetreibenden,
-
dass er etwas Schriftliches hat,
-
das er im Zweifelsfallvortragen kann.
-
Warum wollen Sieund die Pro-Seite das?
-
Es geht um das Thema Missbräuche.
-
Es ist umstritten, ob es diese gibtund in welchem Umfang.
-
Vom Bund gibt es keine Zahlen dazu.
-
Das heisst nicht,dass Wohnungen nicht illegal
-
und zu überschiessenden Preisenuntervermietet werden.
-
Es ist Zeit für das zweite kurze 1:1mit Jacqueline Badran.
-
Sie werden nicht überrascht sein,Frau Badran.
-
Auch Ihnen möchte ichein Plakat der Gegenseite zeigen.
-
"Gegen Missbrauch, für faireRegeln", das sagt die Pro-Seite.
-
Ausgerechnet Siestören sich immer daran,
-
wenn missbräuchliche Gewinneerzielt werden.
-
Aber genau das will man mitdieser Gesetzesänderung bekämpfen.
-
Sie empören sich wieder einmal -mit Verlaub - auf Vorrat.
-
Oh!
-
Missbräuchliche Gewinne -
-
Sie haben esin Ihrem Erklärvideo schön gezeigt -
-
sind sind heute schon verboten.
-
Es gibt den Missbrauch, wenn jemanduntervermietet und Gewinn abschöpft.
-
Das ist verboten, es gibtviele Bundesgerichtsurteile dazu.
-
Man muss sogarden Gewinn zurückzahlen.
-
Wenn aber die Vermietereine übersetzte Rendite machen,
-
müssen sie diese nicht zurückzahlen.
-
Nur als kleine Klammerbemerkung.
-
Können wir beimmutmasslichen Missbrauch bleiben.
-
Das ist der ganze Diskurs sicher.
-
Wir wollen Missbräuche bekämpfen,sämtliche Missbräuche.
-
Ich zeige Ihnen einen.
-
Wir haben ihn in der Sendungbereits angesprochen.
-
Dann gibt es das Urteil dazu,falls es Sie interessiert.
-
Wenn es jetzt klarere Regeln gibt,
-
kann man solche Fälledoch verhindern.
-
Nein, das ist jetzt schon verboten,
-
deshalbgibt es diesen Gerichtsentscheid.
-
Es ist schon verboten,es wurde schon geahndet
-
und diese Person musste dieübermässige Rendite zurückzahlen.
-
Das ist die Pointe daran.
-
Deswegen sagen wir ja,
-
den anderen geht es einfachum die einfachere Kündigung.
-
Man sagt,man wolle Missbräuche bekämpfen,
-
die aber bereits bekämpfbar sind.
-
Man spricht permanentüber die Schriftlichkeit,
-
mit der wir einverstanden sind.
-
Vielleicht nicht ausgedruckt,das geht auch per E-Mail.
-
So wie wir das auch bei denFormularen beschlossen haben.
-
Aber wir hätten nicht einmalbei der ausgedruckten Version
-
ein Referendum gemacht.
-
Das tut nichts zur Sache.
-
Zur Sache tut,dass man jetzt noch sagen kann ...
-
Und auch wenn Frau Steinmann sagt:"Was ist denn das für eine Sache,
-
wenn ein KMU das nichtschriftlich machen kann?"
-
Klarsollen sie es schriftlich machen.
-
Aber wisst ihr,was die Katastrophe dabei ist?
-
Dass der Vermieter sagen kann, mandürfe nur zwei Jahre untervermieten.
-
Das ist die wahre Katastrophe.
-
Wenn es ihnen nur um die Rechts-sicherheit und Verschriftlichung
-
gegangen wäre,hätten wir das gemacht.
-
Aber sie mussten nochdies und das hineinpacken.
-
Ohne Punkt und Komma, wie man esvon Jacqueline Badran gewohnt ist.
-
Trotzdem halte ich noch einmal fest:
-
Ich spiegle Siemit Argumenten der Gegenseite,
-
weil sie mich immerso streng anschauen.
-
Letzte Frage: Ihre Lieblingsfeindin
-
ist die viel zitiertesog. Immo-Lobby.
-
Dabei zeigen die Zahlen:
-
46 % der Wohnungen und Räume,die vermietet werden,
-
gehören nicht der Immo-Lobby,sondern Privaten.
-
Sie legen jeweils nicht nur eine,sondern gleich drei Schippen drauf,
-
um die Vermieterzu Bösewichten zu machen.
-
Warum nicht ein wenig sachlicher?
-
Das ist total sachlich.Wissen Sie was?
-
In Zürich hat der Anteilder Institutionellen,
-
der "Immobilien-Lobby" ...
-
Wir sprechen vonbörsenkotierten Immobilienfirmen,
-
von Immobilienfondsund auch von Pensionskassen,
-
die alles andere alsanständige Vermieter sind.
-
Das hat schonvon 25 % auf 33 % zugenommen.
-
Das ist wieder typisch Badran.
-
Gleich einen Allgemeinverdachtaussprechen.
-
Sorry, aber irgendwokommen diese 10,5 Mrd. her,
-
die die Leutezu viel an Miete zahlen.
-
Das kommt nichtvon den anständigen Vermietern.
-
Er ist jetzt zwar nicht hier,um zu kontern,
-
aber hier in der "Arena"
-
sagte der Präsidentdes Immobilien-Investorenverbands,
-
wenn man die übersetzten Mietzinsenkontrollieren würde,
-
würde niemand mehr bauen.
-
Die ganze Branche rechnet schonmit übersetzten Renditen.
-
Ich sage es noch einmal,es ist eine Sauerei ...
-
Wenn Sie es schon gesagt haben,dann haben Sie es schon gesagt,
-
sonst verlieren Sie mich,wir wollen gemeinsam diskutieren.
-
Noch ein Wort zu Airbnb.- Jacqueline Badran.
-
Das wird von ihrer Zeit abgezogen.
-
Dann hat Michael Töngi wenigerzu sagen, das wollen wir nicht.
-
Danke, Jacqueline Badran.
-
Brigitte Häberli-Koller,solche überschiessenden Untermieten
-
sind bereits jetzt nicht erlaubt.
-
Also wollen Sie doch einfachdie Mieter piesacken?
-
Auf keinen Fall.
-
Wir haben es schon ein paar Malgehört, es geht darum,
-
für beide SeitenKlarheit zu schaffen.
-
Es ist zumutbar, dass mangegenseitig und im Idealfall
-
gemeinsam die Sache anschaut,
-
die Schriftlichkeit bespricht,was alles hineingehört.
-
Ob man es über zwei Jahre machenkann oder vielleicht länger.
-
Das kann man alles machen.
-
Das ist einfach eine Vorgabe.
-
Das sind erwachsene Menschen,die können und wollen sich finden.
-
Der Vermieter will Mieterinnenund Mieter, die zufrieden sind.
-
Die allermeisten Menschen indiesem Land, die zur Miete wohnen,
-
sind lange in ihren Wohnungenund sind zufrieden.
-
Es kann also nicht so schlecht sein.
-
Bei den Zahlenspricht man immer von Mrd.
-
Irgendwogibt es eine Grundlage dafür.
-
Ich habe gehört, der Mieterverbandhabe eine Studie in Auftrag gegeben.
-
Auch dort muss man sagen, da werdenAllgemeinplätze hinausproletet.
-
Wollen Sie damit sagen, dassdas Gefälligkeitsgutachten sind?
-
Nein, aber wenn man selbstGutachten in Auftrag gibt,
-
weiss man, dass das auchentsprechend sein kann.
-
Dem Bundesrat haben wir heute schonein paar Mal gehört.
-
Er sagt übrigens zu dieser Studie,
-
sie sei unvollständig und einseitig.
-
Investitionenseien nicht berücksichtigt worden.
-
Darüber kann man streiten.
-
Aber wenn man einfach Zahlenund allgemeine Dinge ...
-
Wissen Sie noch,um welche Studie es hier geht?
-
Es geht um die Studie,
-
dass den Leuten 10 Mrd. Fr. zu vielaus der Tasche gezogen werden.
-
Genau, diese Studie.
-
(Badran) Entschuldigung,das wurde mehrfach peer-reviewt.
-
Frau Badransprach von Milliarden ...
-
(Badran) Mehrfach peer-reviewt
-
von den europäischenstatistischen Ämtern.
-
Und der Mehrwert der Investitionenist in dieser Studie berücksichtigt.
-
Wir müssen nicht darüber streiten.
-
(Häberli) Nein, wir müssen heutedarüber diskutieren,
-
was es wirklich geht.
-
Doch noch schnell,
-
auch wenn ich mich vielleichtins Unglück manövriere,
-
weil Frau Steinmannetwas hervorvorgenommen hat.
-
Die Linken haben im Parlamentmehrmals Vorstösse eingereicht,
-
basierend auf dieser Studie.
-
Der Bundesrat hat jeden Vorstossmit den gleichen Sätzen gekontert:
-
"Die erwähnte Studie geht voneinem theoretischen Mietzins aus,
-
lässt ausser acht, dass auchMehrleistungen der Vermieterschaft
-
zu Mietzinserhöhungenführen können."
-
Also jede Investition.
-
Und das BAS schreibt im Übrigen,
-
dass gewisse Schlussfolgerungenaus dieser Studie
-
aus Vermutungen abgeleitet werden.
-
Der Bundesrat,den ihr heute mehrfach zitiert habt,
-
zerzaust diese Studiein Bausch und Bogen.
-
Am 24. Novemberstimmen wir nicht darüber ab,
-
ob daseine gute oder schlechte Studie war,
-
sondern über Untermiete,Eigenbedarf.
-
Ich möchte Frau Brutschineine konkrete Frage stellen.
-
Man hat das Gefühl,Sie machen den Leuten Angst,
-
dass man in Zukunftwegen einer Bagatelle
-
in 30 Tagen auf die Strassegestellt werden kann.
-
Damit sind wir wieder ganz nahbei den Leuten und den Zuschauern.
-
Wir machen den Leuten nicht Angst,dass das passieren könnte,
-
sondern wenn man die Vorlageanschaut, ist das die Neuerung.
-
Es wurde gesagt,man wolle Missbräuche verhindern.
-
Wie diese Vorlage das schaffen soll,aus juristischer Sicht,
-
ist nicht einsehbar.
-
Was diese Vorlage aber kannund was sie bringen wird,
-
ist eine Beschränkung der Untermieteauf zwei Jahre.
-
Und zwar auch dort, wo nur ein Teildes Mietobjekts untervermietet wird.
-
Und es gibt die ausserordentlicheKündigungsmöglichkeit.
-
Das sind die beiden Neuerungen.
-
Bei der Missbrauchsbekämpfungsieht man bei der Vorlage nichts,
-
das helfen würde,das deklarierte Ziel zu erreichen,
-
im Vergleichzur heutigen Rechtslage.
-
Kurzes Schlusswort zum BereichUntermieter von Olivier Feller,
-
dann gehen wir zur nächsten Vorlage.
-
Es geht bei dieser Untermieteeigentlich um etwas sehr Einfaches.
-
Wollen wir gewissesehr gezielte Probleme lösen,
-
die Schriftlichkeit,was alles hineingehört.
-
* Lautes Seufzen von Badran *
-
... und die zum Nachteilder Untermieter sind?
-
Geschäftsuntermieteroder auch Wohnungsuntermieter.
-
Wollen wir diese sehr gezieltenMissbräuche bekämpfen, ja oder nein?
-
Ich sage ganz klar Ja.
-
Weil hier nebenanimmer wieder mal gestöhnt wird
-
und die Augenbrauenhochgezogen werden,
-
möchte ich Ihnendie Zeitverhältnisse zeigen.
-
Wir messen wirklich jede Sekunde.
-
Ich möchte,dass die Regie es zeigt.
-
Wir sind relativ ausgeglichen.Einverstanden?
-
Auch einverstanden,dass wir zum nächsten Block gehen?
-
Sonst gebe ich das Einverständnisgleich selbst.
-
Ich möchte auch der zweiten Vorlagedie nötige Zeit einräumen.
-
Dort steht die Kündigungwegen Eigenbedarf im Zentrum.
-
Sie soll einfacher werden.
-
Das Referendumskomitee sagt,das sei rücksichtslos.
-
Ob das so ist oder nicht,darüber sprechen wir.
-
Zuerst aber das Erklärvideo.
-
Eine Person besitzt eine Wohnung,die sie vermietet.
-
Will sie oder eine nahe Verwandteoder verschwägerte Person
-
die Wohnung selbst nutzen,
-
kann sie sichauf den sog. Eigenbedarf berufen.
-
Ein geltend gemachter Eigenbedarf
-
spielt heute in drei Fälleneine Rolle.
-
Erstens bei einem Eigentumswechsel.
-
Wer eine Immobilie kauft,darf bei dringendem Eigenbedarf
-
bereits heute mit der gesetzlichenFrist ausserordentlich kündigen.
-
Eine solche Kündigungist auch dann möglich,
-
wenn im Mietvertragetwas anderes steht,
-
etwa eine längere Kündigungsfrist.
-
Zweitens spielt der Eigenbedarfeine Rolle
-
bei einer Kündigungbei Rechtsstreit.
-
Mieterinnen und Mietersind vor einer Kündigung geschützt,
-
wenn ein Rechtsstreit mitdem Vermieter noch nicht geklärt ist
-
oder weniger als drei Jahrezurückliegt.
-
Wenn der Vermieter dringendenEigenbedarf geltend machen kann,
-
entfällt dieser Schutz.
-
Drittens spielt der Eigenschutz eineRolle bei einer Mieterstreckung.
-
Mieterinnen und Mieterkönnen in Härtefällen beantragen,
-
dass das Mietverhältnis
-
über den Kündigungstermin hinausverlängert wird.
-
Bei einem solchen Gesuchmuss bei der Interessensabwägung
-
u.a. der Eigenbedarfberücksichtigt werden.
-
Nach heute geltendem Rechtkann der Vermieter
-
einen sog. dringenden Eigenbedarfgeltend machen.
-
Neu müsste der Eigenbedarfnach objektiver Beurteilung
-
bedeutend und aktuell sein.
-
Michael Töngi, Sie haben öffentlichgesagt, sie gehen davon aus,
-
dass Eigenbedarfjetzt einfach vorgeschoben werde,
-
um Mieter/-inneneinfach rauszuschmeissen.
-
Worauf gründet diese Vermutungkonkret?
-
Auf der Beratungstätigkeitunserer Sektionen.
-
Wir sehen, dass das Dutzende Malein den grossen Sektionen vorkommt.
-
Die Leute bekommen eine Kündigung,sie akzeptieren sie vielleicht auch,
-
weil man den Eigenbedarfein Stück weit auch versteht,
-
sie ziehen ausund entdecken drei Monate später,
-
dass ihre Wohnung auf einemImmoportal ausgeschrieben ist
-
und die Tochter, die hätteeinziehen sollen, nicht existiert.
-
Olivier Feller, diese Fälle gibt es.
-
Es ist nicht unmöglich,dass es solche Fälle gibt.
-
Und das verurteile ich.
-
Aber worum geht es grundsätzlich?
-
Es geht darum, wenn z.B.eine Familie eine Wohnung kauft,
-
die bereits vermietet ist,
-
dass die Familiein vernünftiger Frist
-
in diese Wohnung einziehen kann.
-
Um einziehen zu können,
-
ist heute der dringende Eigenbedarfvorgesehen im Gesetz.
-
Aber die Dringlichkeitist ja eigentlich absurd.
-
Denn sobald es im Mietrechtein Verfahren gibt,
-
dauert es Monate oder Jahre.
-
So hat das Parlament beschlossen,
-
man ersetze den dringenden Bedarfdurch drei - nicht nur durch zwei.
-
Das ist "bedeutend",also nicht bloss nebensächlich,
-
"aktuell", also nicht hypothetisch,
-
und -das ist ein sehr wichtiges Adjektiv,
-
dass in der Zusammenfassungnicht gezeigt wurde - "objektiv".
-
D.h., eine Drittperson mussdiesen Eigenbedarf wahrnehmen können
-
und ...- Im Text kam es vor.
-
Aber Sie können es sichnochmal anschauen,
-
wenn Sie nach Hause gekommen sind.
-
Sie machen eine gute Sendung,aber ich habe festgestellt ...
-
Im Text stand es drin.
-
Dann ziehe ich meine kleine Kritikzurück. - Ehrenwort!
-
Es gibt also drei Begriffe.
-
Diese drei Begriffe werden schonvon vielen Gerichten angewendet.
-
Man verankert im Gesetz,was die Gerichte bereits anwenden.
-
Das gibt mehr Rechtssicherheit.
-
Jetzt fragen Sie:Was ist eigentlich Eigenbedarf?
-
Nein, ich will etwas anderes fragen.- Möchten Sie kein Beispiel?
-
Ich möchte Ihnen etwas zeigen,
-
das man im Abstimmungsbüchleinlesen kann.
-
D.h. doch Kisten packen und Tschüss.
-
Mit dieser Aussagebin ich nicht einverstanden.
-
Sie stimmt auch nicht.Worum geht es bei der Erstreckung?
-
Dringlichkeit wird ersetzt
-
durch etwas Bedeutendes, etwasAktuelles und etwas Objektives.
-
Das sind strikte Kriterien, dieheute die Gerichte bereits anwenden.
-
Wenn Seniorinnen und Senioreneine Wohnung kaufen im Erdgeschoss.
-
Sie brauchen diese Wohnung,weil sie in der Nähe des ÖV ist.
-
Dann gibt es wohl einen Eigenbedarf.
-
Wenn aber eine Familieeine Wohnung kauft
-
und schnell in diese Wohnungeinziehen möchte,
-
die bereits vermietet ist,weil es eine schönere Aussicht gibt,
-
südlich orientiert, gilt das heutenicht als Eigenbedarf.
-
Mit diesen drei Adjektivenwird es auch in Zukunft
-
kein Eigenbedarf sein.
-
Ist das wirklich so unfairin einem Land,
-
wo das Eigentumgarantiert werden sollte?
-
(Töngi) Sie sagten,das werde heute schon angewendet,
-
und wir müssen das Gesetz ändern.
-
Ich verstehe es nicht.
-
In der Debatte -um es klar und deutlich zu sagen -
-
haben mehrere Nationalrät/-innengesagt, es könne nicht sein,
-
dass ich monatelang warten muss,
-
bis ich in meine eigene Wohnungziehen darf.
-
Es geht darum, dass schnellerund häufiger gekündigt wird.
-
In der Wohnung ist bereits jemand,
-
vielleicht eine Familiemit Kindern in Quartierschulhaus.
-
Das ist brutal,das wollen wir nicht.
-
(Häberli)Ich finde es nicht so tragisch,
-
wenn jemand spart,sich eine Wohnung kauft
-
und sich auf die Wohnung freut.
-
Wenn noch jemand drin ist,weiss man das, dann geht man vorbei.
-
Mit gesundem Menschenverstandkann man das regeln.
-
Ich finde es gut,dass es kein Notfall mehr sein muss.
-
Sondern dass man sagt, es seiobjektiv, bedeutend und aktuell.
-
(Töngi) Dann gehen Sie vorbeiund erklären das
-
oder brauchen Siedie Gesetzesrevision?
-
(Häberli)... unter diesen Umständen
-
möchte ich in meine Wohnung ziehen.
-
Ich habe Eigenbedarf.
-
Das betrifft nur Privatpersonen,da sind wir uns einig.
-
Es betrifft nichtImmobiliengesellschaften.
-
Eine Privatperson hat nach meinemRechtsempfinden die Möglichkeit,
-
ihr Eigentum selber zu bewohnen.Dieses Recht soll sie auch haben.
-
Das ist nichts Wahnsinniges,das wir aufbauen,
-
sondern es sind Verbesserungen,klare Regelungen.
-
Es gibt mehr Möglichkeit,das Eigentum selber zu nutzen.
-
Das ist alles.
-
Sarah Brutschin, Vorstandsmitgliedvon Mieterinnen- und Mieterverband
-
und Rechtsanwältin.
-
Auch für Sie ein Zitataus dem Abstimmungsbüchlein:
-
An den Verfahrensrechtenändert sich nichts, oder?
-
Die Möglichkeit der Anfechtungbleibt bestehen, wie es hier steht.
-
Es stellt sich die Frage, wieerfolgreich sich die Mieterschaft
-
in einem solchen Verfahren gegen dieEigenbedarfskündigung wehren kann.
-
Wenn man die Anforderungen an denEigenbedarf runterschrauben möchte,
-
heisst das im Umkehrschluss, dassdie Chancen für die Mieterschaft
-
sich erfolgreichgegen eine Eigenbedarfskündigung
-
zu wehren, geringer sind.
-
Ursprünglich beabsichtigt war -
-
das wissen wiraus der Entstehung dieser Vorlage -
-
ein beschleunigtes Verfahrenfür die Eigenbedarfskündigungen.
-
Das wurde früh in derparlamentarischen Debatte abgelehnt,
-
weil man gesagt hat, man könne nichtfür dringende Eigenbedarfskündigung
-
ein Summarverfahren vorsehenohne Beweismittelerhebung.
-
Das war weg, damit war das,was ursprünglich beabsichtigt wurde,
-
dass man in schnellen VerfahrenMieterinnen und Mieter
-
aus ihren Objekten bringen kann,nicht mehr möglich.
-
Was sich effektiv ändert -und es wäre toll,
-
würden die Befürworterdas heute Abend erklären.
-
Wo ist der Unterschied ...
-
Die Dringlichkeithaben wir definiert,
-
jetzt kommen die beiden Begriffeaktuell und bedeutend.
-
Herr Feller sagte,objektiv käme noch hinzu.
-
Wir möchten gerne wissen,
-
denn selbstunter Juristinnen und Juristen
-
und auch von Vermieterseitewissen wir nicht,
-
womit wir es zu tun haben werden.
-
Die Rechtsprechungmuss das konkretisieren.
-
Wir haben eine riesige Unsicherheit,
-
wie bei Annahme der Vorlagevorgegangen werden müsste.
-
Diese Frage wird nicht beantwortet.
-
Jetzt gibt es eine Antwort vonder Juristin an die Rechtsanwältin.
-
Ich hoffe,es wird kein juristisches Seminar.
-
So haben wirin der Rechtskommission gearbeitet.
-
Man hat versucht,eine Praxisänderung hinzubringen
-
zugunsten des Eigentümers.
-
Die Verwaltunggibt eine neue Formulierung.
-
Man hofft, dass die Richter
-
eher zugunsten des Eigentümersentscheiden werden.
-
Wichtig ist aber, dass heuteeine Kündigung wegen Eigenbedarfs
-
grundsätzlich gültig ist.
-
Es wird einfach unglaublichin die Länge gezogen.
-
Bei einem Ja wird die Kündigungauch gültig sein,
-
aber man willdas Interesse des neuen Eigentümers
-
stärker berücksichtigen.
-
Wichtig ist auch,was Frau Häberli gesagt hat.
-
Die meisten Mieter dürften vomEigenmietwert nicht betroffen sein.
-
Alle, die einen Vermieter haben,die eine juristische Person ist ...
-
Sie meinen Eigenbedarf.
-
Genau, ist von diesem Eigenbedarfnicht betroffen.
-
Wer eine juristische Personals Vermieter hat ...
-
Das kann eine Gemeinde, ein Kantonsein oder eine Genossenschaft
-
oder eine Stiftungoder die ominösen Immobilienfirmen,
-
die immer zitiert werden.
-
Gibt es diese nicht?
-
Auch, aber sie könnenkeinen Eigenbedarf anwenden.
-
Darum ist dieser Kampfbegriffder Immobilienlobby völlig falsch.
-
* Lautes Stöhnen von Badran *
-
Es kann ausschliesslich
-
eine natürliche PersonEigenbedarf anwenden.
-
Was wir hier besprechen, kommtnur in diesen Fällen zur Anwendung,
-
wenn jemand vor Gericht geht.
-
Wenn keineaussergerichtliche Einigung
-
über die Kündigung stattfindet.
-
Frau Badran, warum soll eineFamilie, die ein Haus gekauft hat,
-
in dem noch Mieterinnen und Mieterwohnen, nicht das Recht haben,
-
möglichst schnellselber einziehen zu können?
-
Das ist doch ihr Eigentum.- Ja.
-
Was ist die Frage?
-
Ich bin überrascht, dass Sie füreinmal mit mir einverstanden sind.
-
Ja, das ist unbestritten.
-
Der Eigenbedarfist überhaupt nicht bestritten.
-
Selbstverständlichkann man ein Haus kaufen,
-
wie im Beispiel von Frau Häberli.
-
Dann kann man ganz normalausserordentlich kündigen.
-
Es muss keine Dringlichkeitvorliegen, kein Notfall,
-
wie sie es umgedichtet hat.
-
Man kann ganz normalausserordentlich kündigen.
-
Wo die Änderung greift,das sind genau drei Fälle.
-
Bei einem Kündigungsschutz,
-
und das ist z.B.,wenn eine Person in Miete ist
-
und im Streit in ein Rechtsverfahrenmit dem Vermieter verwickelt ist.
-
Diese Personist gesetzlich drei Jahre
-
vor einer Kündigung geschützt.
-
Das nennt man"Schutz vor Rachekündigung".
-
Dort muss man eine Dringlichkeitvorweisen, um das zu übersteuern.
-
Der zweite Fall ist,
-
wenn man in einem befristetenMietverhältnis ist,
-
denn diese sind unkündbar.
-
Das ist typisch bei KMU,bei Geschäftsimmobilien,
-
weil dort die Investitiongeschützt ist,
-
die man in den Innenausbau macht,z.B. Coiffeusen usw.
-
Wenn ein KMU ein anderes KMU kauftund Eigenbedarf anmeldet,
-
haben wir ein Problem.
-
Das wird über die Dringlichkeitübersteuert.
-
Der dritte Fall ist die Erstreckung.
-
Die Gerichte sind dazu aufgerufen,die Interessen abzuwägen
-
von dem, der Eigenbedarf hat,und von der Person, die drin ist.
-
Diese Erstreckungdauert meist nicht Jahre.
-
Es sind wenige Fälle, die überhauptein Begehren um Erstreckung stellen.
-
Wer ein Begehren auf Erstreckungstellt,
-
dort muss man die Dringlichkeitresp. die neue ...
-
(Häberli) Aktuell.
-
(Badran) ... geltend machen.
-
Diese Erstreckung ist nichtwie gesagt über Jahre hinweg,
-
sondern gemäss Aussagender Schlichtungsstellen
-
ein Jahr oder ein paar Monate.
-
Moment.
-
(Badran) Das ist auch richtig so.
-
Das Gericht muss die Interessengegeneinander abwägen.
-
Wir sprechenüber das Zuhause der Leute.
-
In beiden Fällen.
-
Moment, 2023 wurden schweizweit
-
rund 6'000 ordentlicheund ausserordentliche Kündigungen
-
von der Schlichtungsstellenbehandelt.
-
In Basel z.B. ist esbei einem Fünftel der Kündigungen,
-
die angefochten wurden,um Eigenbedarf gegangen.
-
Das sagt das ZivilgerichtBasel-Stadt.
-
Ich werde weder von Frau Badrannoch von Frau Brutschin korrigiert.
-
D.h., es stimmt.
-
Trotzdem noch die Fragein die Runde.
-
Bringt die Gesetzesänderungbeim Eigenbedarf
-
eine Vereinfachung der Verfahrenoder wird alles komplizierter?
-
Am Schluss ist eseine Frage der Auslegung.
-
Was bedeutet bedeutend und aktuell?
-
Heute ist es dringlich.- Und objektiv?
-
Sie sind sehr fair.Heute ist es dringlich.
-
Das ist heute im Gesetz verankert.
-
Was machen die Gerichte?
-
Ich kann den Bundesgerichtsentscheidhervornehmen aus dem Jahr 2013.
-
Sie haben ein paar Kilogrammgeschleppt heute.
-
Das Bundesgericht und auch kantonaleGerichte fragen schon heute,
-
was dringlich ist.
-
Dringlich ist absurd.
-
Das kann man nicht umsetzen.
-
Sobald es ein Verfahren gibt,geht es Monate oder Jahre.
-
Es gibt verschiedene Stufen,die Schlichtungsbehörden,
-
die lokalen Gerichte,das Kantonsgericht,
-
dann das Bundesgericht.
-
Bei der Erstreckungkann man wieder anfangen.
-
Dann gibt es auch für diese wiederdie vier juristischen Stufen.
-
Heute wird das schon angewendet,um die Dringlichkeit zu beschreiben.
-
Das weiss Frau Brutschin, denn siekennt die Bundesgerichtsentscheide.
-
Das sind die drei Begriffeaktuell, bedeutend und objektiv.
-
Das sindkeine Wischiwaschi-Kriterien,
-
sondern relativ strenge Kriterien.
-
Wir haben nach einer langenDiskussion in der Rechtskommission
-
und im Parlament zugegeben -
-
wir wollten etwas Ausgewogenesfinden im Parlament -
-
dass wir nicht zu weit gehen wollen.
-
Wir wollen die drei Adjektiveim Gesetz verankern,
-
das sollte das Gesetz sicherstellen,
-
und die Verfahrenallenfalls leicht beschleunigen
-
und die Gerichtsfälle reduzieren.
-
Das war das Ziel.Aber sehr gezielt und begrenzt.
-
Ich verstehe nicht,warum man darüber abstimmt.
-
(Töngi) Ich verstehe nicht,was ändert.
-
Einerseits sagt man, die Wörterwerden schon längst angewendet.
-
Andererseits schafft mankeine Rechtssicherheit,
-
wenn man neue Wörterins Gesetz schreibt
-
für ein Wort,das heute schon angewendet wird
-
und wofür eseine Rechtsprechung gibt.
-
Wir müssen uns klar sein,es geht um eine Machtverschiebung.
-
Sie sagen es etwas verschwommen.
-
Es geht darum, dassdie Eigentümerinnen und Eigentümer
-
schneller kündigen können undschneller in den Wohnungen sind.
-
Man hat nicht mehrdie Ausgleichsmacht wie heute
-
im Fall von dringendem Eigenbedarf.
-
Unsere Befürchtung ist, dass dieFälle von vorgeschobenem Eigenbedarf
-
zunehmen,wenn man diese Lockerung macht.
-
Immer im Hintergrundder Ratsdebatte,
-
in der man gesagt hat, man wolle,dass es schneller geht.
-
Das ist am Schluss die Quintessenz.
-
Es geht nicht darum,
-
dass wir juristischdie Wörter anders definieren,
-
damit alle glücklich sind.
-
Sie stellen es hin, als wäre eseine semantische Diskussion.
-
So klingt es doch.Ich habe zugehört, auch im Rat.
-
Ich habe immer noch nicht begriffen,warum sie an diesen Wörtern hängen.
-
Aus ihrer Sichtsind es Präzisierungen.
-
Nein, es geht darum,
-
dass man es in eine bestimmteRichtung bringen will.
-
Man möchte schnellerin die Wohnung zurück.
-
Das war das Ziel dieser Revision.
-
(Häberli)Wir müssen sachlich bleiben.
-
Es geht darum,dass wir Klarheit schaffen.
-
"Transparenz" wird oft gebraucht,das finde ich richtig.
-
Dass man auch beim Eigenbedarfdarauf eingeht,
-
was heute schon oft angewendet wird,
-
und die dringenden notfallmässigenBezeichnungen herausnimmt.
-
Das wird geklärt mitobjektiv, bedeutend und aktuell.
-
Das ist nicht mehr als zu sagen,dass wir das heute bereits tun.
-
Das schreiben wir jetzt aber genausoin das entsprechende Gesetz.
-
Ich sehe das Problem nicht.
-
* Sie sprechen durcheinander. *
-
Wir haben nichtdas Referendum ergreifen.
-
(Badran)Aber ihr habt das Gesetz geändert.
-
Wenn es eh schon angewendet wird,wo ist denn das Problem?
-
(Häberli)Das "dringend" ist nicht mehr drin,
-
sondern es heisst jetztobjektiv, bedeutend und aktuell.
-
Halten wir uns an die Tatsachen,die wir auch schriftlich haben.
-
Das ist eine Änderung,
-
die durchaus massvoll
-
und für die Eigentümereine kleine Erleichterung ist.
-
Aber alle Verfahren hintendurchbleiben gleich.
-
(Töngi) Noch kurz, noch einmal kurz.
-
Doppelt kurz, das wird ultrakurz.
-
Wir hatten im Parlament siebenVorstösse aus der Immobilienlobby,
-
von Vermieterseite.
-
Sie sagen immer, es sei allesausgewogen und massvoll.
-
Wenn man etwas Ausgewogenesmachen möchte,
-
würde man vielleichtvorher zusammensitzen
-
und darüber diskutieren, ob dieandere Seite auch Interessen hat.
-
Das ist nicht passiert.
-
Das ist bei diesen Vorstössennicht passiert.
-
Es kamen alle von eurer Seite undwurden vom Parlament angenommen.
-
Sie unterstellenam Schluss der Sendung,
-
mit Blick auf die Redezeit,
-
dass man eine Salamitaktik anwendet.
-
Das stimmt nicht.
-
Nein, es ist so.
-
Die beiden Vorlagen hat dasParlament mehrheitlich gutgeheissen.
-
Jetzt wird darüber abgestimmt,
-
weil man legitimerweisedas Referendum ergreifen hat.
-
Um mehr geht es nicht.
-
Die anderen Vorstösse -
-
auch von eurer Seitegibt es massenhaft Vorstösse.
-
(Töngi) Die wurden alle angenommen.
-
(Häberli) Es ist einegegenseitige Interessenvertretung,
-
die auch legitim ist.
-
Wenn Herr Töngi sagt,es brauche eine Gesamtrevision,
-
sage ich,das wurde schon mehrfach versucht.
-
Ich war nichtan den runden Tischen dabei,
-
aber vielleicht jemand von euch.
-
Es ist sicher nicht nurwegen einer Seite gescheitert,
-
sondern auch aufseitender Vermieterinnen und Vermieter.
-
Nein, von den Mieterinnenund Mietern, die sagen,
-
sie wollen das nicht,sie leben recht gut so.
-
Was wir heute haben, sind kleine,aber wichtige Anpassungen.
-
Brigitte, du bist Ständerätin.
-
Wie kommst du dazu, das zu sagen?
-
Der Ständerat, dieRechtskommission des Ständerates,
-
wollte alle Vorstösse büscheln.
-
Er hat das auch gemacht.Es gab eine Kommissionsmotion.
-
Er verlangt vom Bundesrat eineGesamtschau und eine Gesamtrevision.
-
Warum? Weil all die Änderungen,wie es Herr Töngi beschrieben hat,
-
zusammengehörenund dasselbe Mietrecht betreffen.
-
Die Rechtskommissiondes Nationalrates sagte,
-
sie machen Salamischeiben draus.
-
Warum? Weil man die einzelneAbstimmung noch durchmogeln kann.
-
So wie ihr das jetzt probiert.
-
Aber ein Gesamtpaket
-
wäre nie und nimmerdurch die Bevölkerung gekommen.
-
Das ist demokratiepolitischuninteger.
-
Ich finde es beschämend,dass man das so macht
-
und uns, der Bevölkerung,unzählige Referenden zumutet.
-
Für ein und dasselbe Mietrecht.Das ist schäbig.
-
Das hat doch nichtsmit demokratiepolitischen Gründen
-
und Schäbigkeit zu tun,
-
wenn man ein Gesamtpaketverdaulich auf den Tisch legt,
-
damit es die Stimmbürgerinnenund Stimmbürger verstehen.
-
Heute war Rechtskommissionssitzungdes Nationalrates.
-
Was machen sie?
-
Die nächste Tranche,wenn es darum geht,
-
dass eine übersetzte Renditenicht mehr anfechtbar ist,
-
haben sie verschoben,
-
damit vor der Abstimmungnicht ans Licht kommt,
-
was sie eigentlich vorhaben.
-
Das ist praktisch unddemokratiepolitisch unanständig.
-
Berücksichtigt das bitte.
-
Das ist ein gravierender Vorwurfam Schluss der Sendung.
-
Ich kann ihn nicht so stehen lassen,
-
auch wenn es jetztausgeglichen wäre.
-
Ich darf Ihnen, Frau Ständerätin,das Wort noch einmal erteilen.
-
Bitte legen Sienicht mehr 2 Min. drauf.
-
Ich sage nur eines.
-
Der Ständerat - und ich binMitglied dieses Ständerates -
-
hat einen Vorschlag gemacht.
-
Wenn er vom anderen Ratnicht angenommen wird,
-
dann haben wir zu akzeptieren,dass es diesen Weg nicht gibt.
-
Punkt, fertig, aus.
-
Ich weiss nicht, wer an diesemrunden Tisch teilgenommen hat.
-
(Feller) Ich habe teilgenommen.
-
Guy Parmelin, den Sie loben,hat den runden Tisch organisiert.
-
Wir haben im 2021 diskutiert.
-
2022 trat der Mieterverbandplötzlich zurück.
-
Unter dem Vorwand,Guy Parmelin sei zu wenig fair.
-
Wer hat den runden Tisch annulliert?
-
Das ist der Mieterverband,die Linken, das sind nicht wir.
-
* Sie sprechen durcheinander. *
-
Wir müssen einen Punkt setzen.
-
Sonst ist es wie mit dem Stuhlbein,das man immer weiter absägt.
-
(Badran) Wir haben noch 90 Sek.
-
Nein,die haben wir leider nicht mehr.
-
Zwei Vorlagen,eine Abstimmungssendung.
-
Ich danke meinen Gästenfür die engagierte Debatte.
-
Damit sind wir in der "Arena"
-
mit allen Vorlagen vom 24. Novemberdurch.
-
Sie finden die heutige Sendung
-
und auch die zur einheitlichenFinanzierung des Gesundheitswesens
-
und zum Ausbau der Autobahnenbei PlaySRF.
-
Produziert wurde diese Sendungvon meiner Kollegin Chiara Stäheli.
-
Die Leitung hat Franziska Egli.
-
Eine Zusammenfassung gibt esin der SRF News App und auf srf.ch.
-
Den Blick hinter die Kulissenfinden Sie auf Instagram.
-
Bleiben Sie uns treu,bleiben Sie kritisch,
-
gute Nacht aus dem Studio 8.
-
SWISS TXT / Accessibility ServicesRegina Kolb, Alexandra Duttweiler,
Topics (Tabinhalt)
- vermieter mieter untermiete eigenbedarf gesetz frau guy parmelin studie badran
- eigenbedarf vorlagen vorlage z.b. mieten töngi klarheit sendung bringen gerichte
- eigenbedarf wohnung person sagen parlament miete häberli-koller untermiete frau gesetz
- badran frau mieter mieterinnen parlament missbräuche bundesrat brutschin vorstösse wohnung
- wohnung sagen vorlagen schriftlichkeit eigentlich untermiete unterschrift erklären fälle zürich
Suche (Tabinhalt)
00:00:00
00:07:55
00:15:51
00:23:47
00:31:42
00:39:38
00:47:34
00:55:30
01:03:25
01:11:21
01:19:17
Hauptfarben
Hauptfarbe pro Frame.
Anzahl Worte
Total Worte: 10035
Worte pro Minute: 127
Sentiment
- 1 = Positiv (4%)
- 0 = Neutral (81%)
- -1 = Negativ (15%)